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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der vhs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3. 5. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung 5. Durchführung der Veranstaltungen / Kün-
Volkshochschule Waldshut-Tiengen ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so be- digung durch die vhs
Stand: 24.06.2024 darf eine Anmeldung, die erst nach Anmelde-
schluss bei der vhs eingeht, abweichend von 5. 1. Die vhs kann die Veranstaltung wegen
1. Allgemeines Abs. (b) einer ausdrücklichen Annahmeerklä- mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kurslei-
rung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wo- ters oder auch aus anderen Gründen absagen.
1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen chen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. In diesem Fall werden die angemeldeten Kurs-
(im weiteren AGB genannt) gelten für alle Ver- teilnehmenden benachrichtigt. Weitergehende
anstaltungen der Volkshochschule (kurz vhs). 3. 6. Mündliche oder fernmündliche Anmeldun- Forderungen gegenüber der vhs sind ausge-
gen sind abweichend von Ziffer 1.4 verbindlich, schlossen.
1. 2. Studienreisen und Exkursionen, die einen wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von
Dritten als Veranstalter und Vertragspartner 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenom- 5. 2. Durch Krankheit oder sonstige Verhinde-
ausweisen, sind keine Veranstaltungen der men werden. rung des Kursleiters ausfallende Stunden
vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. können nachgeholt werden. Ein Anspruch hier-
3. 7. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fern- auf besteht jedoch nicht.
1. 3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die absatzgeschäften wird durch die Regelungen
weibliche Form verwendet wird, geschieht das der Absätze 3.1.2 und 3.1.4 nicht berührt. 5. 3. Die vhs kann unter den Voraussetzungen
lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund
Regelungen gelten gleichermaßen auch für 3. 8. Bei Kursen mit Teilnehmerbeschränkung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
das männliche und diverse Geschlecht sowie zählt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldun- - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Ver-
für juristische Personen. gen. Mit der Anmeldung werden die Geschäfts- anstaltungen trotz vorangehender Abmah-
bedingungen der vhs anerkannt. Die Anmel- nung und Androhung der Kündigung durch
1. 4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. dung ist verbindlich und gilt als bestätigt, falls die Dozentin, insbesondere Störung des
Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, so- keine schriftliche oder telefonische Absage er- Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes
weit sich aus diesen AGB oder aus dem dem teilt wird. Sie werden nur bei Änderungen oder durch Lärm- und Geräuschbelästigungen
Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Kursabsagen benachrichtigt. oder durch querulatorisches Verhalten,
Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, - Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Do-
der Schriftform oder einer kommunikations- 3. 9. Die Vertragssprache ist deutsch. zentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder
technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Beschäftigten der vhs,
Login-Homepage der vhs). Erklärungen der - Diskriminierung von Personen wegen per-
vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht 4. Abmeldung / Rücktritt sönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht,
unterschriebene Formularbestätigung verwen- Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörig-
det wird. 4. 1. Angemeldete Kursteilnehmende können keit etc.),
sich ohne Angabe von Gründen schriftlich bei - Missbrauch der Veranstaltungen für parteipo-
der vhs-Geschäftsstelle abmelden, wenn: litische oder weltanschauliche Zwecke oder
2. Teilnehmerkreis Folgende Fristen gewahrt bleiben: für Agitationen aller Art,
- bei Kursen, Wochenendkursen, Einzelveran- - Beachtliche Verstöße gegen die Hausord-
Die Volkshochschule der Stadt Waldshut- staltungen bis zu 4 Arbeitstage vor nung.
Tiengen ist eine von der Stadt getragene Ein- Kursbeginn - Statt einer Kündigung kann die vhs die Ver-
richtung der Weiterbildung, die allen Erwachse- - bei Sprachkursen bis zu 4 Arbeitstage nach tragspartnerin auch von einer Veranstal
nen und Heranwachsenden offen steht. dem 1. Kurstermin laut Kursausschreibung. tungseinheit ausschließen. Der Vergütungs-
anspruch der vhs wird durch eine solche
4. 2. Entscheidend ist der Eingang der Abmel- Kündigung oder durch einen Ausschluss
3. Vertragsschluss und Informationen zum dung bei der vhs-Geschäftsstelle. nicht berührt.
Vertrag
4. 3. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die 5. 4. Über eine Kurszusammenlegung oder
3. 1. Bei allen Kursen ist eine Anmeldung er- volle Kursgebühr zuzüglich der Materialgebühr Kursteilung entscheidet die Leitung der Volks-
forderlich. erhoben. hochschule.
3.2. Bei den Sprachkursen erfolgt die Anmel- 4. 4. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als 5. 5. Die vhs kann aus sachlichem Grund und
dung vor Kursbeginn im Internet oder in einer Abmeldung. in einem der Vertragspartnerin zumutbaren
der beiden Geschäftsstellen. Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
4. 5. Eine Kündigung der Kursteilnahme wäh- ändern.
3. 3. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist rend des Kurses fällt ausschließlich in den Ri-
unverbindlich. sikobereich des Teilnehmenden. Das anteilige 5. 6. An gesetzlichen oder kirchlichen Feierta-
Entgelt für die restlichen Kursstunden kann gen sowie in den Schulferien finden Veranstal-
3. 4. Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung nicht zurückgefordert werden. tungen grundsätzlich nicht statt. Der Ferienka-
2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). lender kann auch im Internet unter www.vhs-wt.
Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich de abgerufen werden.
der Regelung des Abs. 3.1.3 entweder durch
Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber 5. 7. In den Kursräumen sind Tiere nicht er-
dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, laubt.
ohne dass die vhs das Vertragsangebot abge-
lehnt hat.

