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           Allgemeine

           Geschäftsbedingungen der vhs


        Allgemeine Geschäftsbedingungen der   3. 5. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung   5. Durchführung der Veranstaltungen / Kün-
        Volkshochschule  Waldshut-Tiengen   ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so be-  digung durch die vhs
        Stand: 24.06.2024                   darf eine Anmeldung, die erst nach Anmelde-
                                            schluss bei der vhs eingeht, abweichend von   5. 1. Die vhs kann die Veranstaltung  wegen
        1. Allgemeines                      Abs. (b) einer  ausdrücklichen Annahmeerklä-  mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kurslei-
                                            rung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wo-  ters oder auch aus anderen Gründen absagen.
        1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen     chen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.  In diesem Fall werden die angemeldeten Kurs-
        (im weiteren AGB genannt) gelten für alle Ver-                          teilnehmenden  benachrichtigt. Weitergehende
        anstaltungen der Volkshochschule (kurz vhs).  3. 6. Mündliche oder fernmündliche Anmeldun-  Forderungen  gegenüber  der vhs sind ausge-
                                            gen sind abweichend von Ziffer 1.4 verbindlich,   schlossen.
        1. 2. Studienreisen und Exkursionen, die einen   wenn sie sofort oder jedenfalls  innerhalb  von
        Dritten als Veranstalter und Vertragspartner   10  Tagen mündlich oder schriftlich angenom-  5. 2. Durch Krankheit oder sonstige Verhinde-
        ausweisen,  sind keine Veranstaltungen der   men werden.                rung des Kursleiters ausfallende Stunden
        vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.                     können nachgeholt werden. Ein Anspruch hier-
                                            3. 7. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fern-  auf besteht jedoch nicht.
        1. 3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die   absatzgeschäften wird durch die Regelungen
        weibliche Form verwendet wird, geschieht das   der Absätze 3.1.2 und 3.1.4 nicht berührt.  5. 3. Die vhs kann unter den Voraussetzungen
        lediglich  zur sprachlichen  Vereinfachung. Die                         des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund
        Regelungen  gelten gleichermaßen auch  für   3. 8. Bei Kursen mit Teilnehmerbeschränkung   liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
        das männliche und diverse Geschlecht sowie   zählt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldun-  - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Ver-
        für juristische Personen.           gen. Mit der Anmeldung werden die Geschäfts-    anstaltungen trotz vorangehender Abmah-
                                            bedingungen  der vhs anerkannt. Die  Anmel-    nung und Androhung der Kündigung durch
        1. 4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B.   dung ist verbindlich  und gilt als bestätigt, falls     die Dozentin, insbesondere Störung des
        Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, so-  keine schriftliche oder telefonische Absage er-    Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes
        weit sich aus diesen AGB oder aus dem dem   teilt wird. Sie werden nur bei Änderungen oder     durch Lärm- und Geräuschbelästigungen
        Verbraucher  zustehenden  Widerrufsrecht bei   Kursabsagen benachrichtigt.    oder durch querulatorisches Verhalten,
        Fernabsatzgeschäften  nichts anderes ergibt,                            - Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Do-
        der Schriftform  oder einer kommunikations-  3. 9. Die Vertragssprache ist deutsch.     zentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder
        technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail,                           Beschäftigten der vhs,
        Login-Homepage  der vhs). Erklärungen der                               - Diskriminierung von Personen wegen per-
        vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht   4. Abmeldung / Rücktritt    sönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht,
        unterschriebene Formularbestätigung verwen-                               Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörig-
        det wird.                           4.  1. Angemeldete  Kursteilnehmende  können     keit etc.),
                                            sich ohne Angabe von Gründen schriftlich bei   - Missbrauch der Veranstaltungen für parteipo-
                                            der vhs-Geschäftsstelle abmelden, wenn:    litische oder weltanschauliche Zwecke oder
        2. Teilnehmerkreis                  Folgende Fristen gewahrt bleiben:     für Agitationen aller Art,
                                            - bei Kursen, Wochenendkursen, Einzelveran-   - Beachtliche Verstöße gegen die Hausord-
        Die Volkshochschule der Stadt Waldshut-    staltungen bis zu 4 Arbeitstage vor     nung.
        Tiengen ist eine von der Stadt getragene Ein-    Kursbeginn             - Statt einer Kündigung kann die vhs die Ver-
        richtung der Weiterbildung, die allen Erwachse-  - bei Sprachkursen bis zu 4 Arbeitstage nach     tragspartnerin auch von einer Veranstal
        nen und Heranwachsenden offen steht.    dem 1. Kurstermin laut Kursausschreibung.     tungseinheit ausschließen. Der Vergütungs-
                                                                                  anspruch der vhs wird durch eine solche
                                            4. 2. Entscheidend ist der Eingang der Abmel-    Kündigung oder durch einen Ausschluss
        3. Vertragsschluss und Informationen zum   dung bei der vhs-Geschäftsstelle.    nicht berührt.
        Vertrag
                                            4. 3. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die   5. 4. Über eine  Kurszusammenlegung oder
        3. 1. Bei allen Kursen ist eine Anmeldung er-  volle Kursgebühr zuzüglich der Materialgebühr   Kursteilung entscheidet die Leitung der Volks-
        forderlich.                         erhoben.                            hochschule.

        3.2.  Bei den Sprachkursen erfolgt die Anmel-  4. 4. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als   5. 5. Die vhs kann aus sachlichem Grund und
        dung vor Kursbeginn im Internet oder in einer   Abmeldung.              in einem  der Vertragspartnerin zumutbaren
        der beiden Geschäftsstellen.                                            Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
                                            4. 5. Eine Kündigung der Kursteilnahme wäh-  ändern.
        3. 3. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist   rend des Kurses fällt ausschließlich in den Ri-
        unverbindlich.                      sikobereich des Teilnehmenden. Das anteilige   5. 6. An gesetzlichen oder kirchlichen Feierta-
                                            Entgelt für die restlichen  Kursstunden kann   gen sowie in den Schulferien finden Veranstal-
        3. 4. Die Anmeldende  ist an ihre Anmeldung   nicht zurückgefordert werden.   tungen grundsätzlich nicht statt. Der Ferienka-
        2 Wochen lang gebunden  (Vertragsangebot).                              lender kann auch im Internet unter www.vhs-wt.
        Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich                           de abgerufen werden.
        der Regelung  des Abs. 3.1.3 entweder durch
        Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber                             5.  7.  In  den Kursräumen sind  Tiere  nicht er-
        dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht,                           laubt.
        ohne dass die vhs das Vertragsangebot abge-
        lehnt hat.
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