Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule  Waldshut-Tiengen

Stand: 12.07.2021

Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (im weiteren AGB genannt) gelten für alle Veran-staltungen der Volkshochschule (kurz vhs).
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatz-geschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleich-wertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

Teilnehmerkreis

Die Volkshochschule der Stadt Waldshut-Tiengen ist eine von der Stadt getragene Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen und Heranwachsenden offen steht.

Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

  1. Bei allen Kursen ist eine Anmeldung erforderlich.
  2. Bei den Sprachkursen erfolgt die Anmeldung entweder vor Kursbeginn (im Internet oder in einer der beiden Geschäftsstellen) oder am 1. Kursabend mittels Unterschrift auf dem Anmeldeformular bei der jeweiligen Dozentin im Kurs. Eine zusätzliche Anmeldung bei der Volkshochschul-Geschäftsstelle ist nicht erforderlich.
  3. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  4. Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertrags­angebot). Der Ver-anstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3.3 entweder durch An-nahmeerklärung der vhs zustande oder aber da­durch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsan­gebot abgelehnt hat.
  5. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angege­ben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs ein­geht, abweichend von Abs. (b) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Er­folgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
  6. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1.4 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
  7. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der                  Absätze 3.2 und 3.4 nicht berührt.
  8. Bei Kursen mit Teilnehmerbeschränkung zählt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der vhs anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich  und gilt als bestätigt, falls keine schriftliche oder telefonische Absage erteilt wird. Sie werden nur bei Änderungen oder Kursabsagen benachrichtigt.
  9. Die Vertragssprache ist deutsch.

Abmeldung / Rücktritt

  1. Angemeldete Kursteilnehmende können sich ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der vhs-Geschäftsstelle abmelden, wenn:

          Folgende Fristen gewahrt bleiben:

  • bei Kursen, Wochenendkursen, Einzelveranstaltungen bis zu 4 Arbeitstage vor

          Kursbeginn

  • bei Sprachkursen bis zu 4 Arbeitstage nach dem 1. Kurstermin.
    1. Entscheidend ist der Eingang der Abmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle.
    2. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die volle Kursgebühr zuzüglich der Materialgebühr erhoben.
    3. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
    4. Eine Kündigung der Kursteilnahme während des Kurses fällt ausschließlich in den Risikobereich des Teilnehmenden. Das anteilige Entgelt für die restlichen Kursstunden kann nicht zurückgefor-dert werden.

Durchführung der Veranstaltungen / Kündigung durch die vhs

  1. Die vhs kann die Veranstaltung wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder   auch aus anderen Gründen absagen. In diesem Fall werden die angemeldeten Kursteilneh-menden benachrichtigt. Weitergehende Forderungen gegenüber der vhs sind ausgeschlossen.
  2. Durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des Kursleiters ausfallende Stunden können nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  3. Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informa-tions- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungs-einheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
    1. Über eine Kurszusammenlegung oder Kursteilung entscheidet die Leitung der Volkshochschule.
    2. Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung än­dern.
    3. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie in den Schulferien finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Der Ferienkalender kann auch im Internet unter www.vhs-wt.de abgeru-fen werden.
    4. In den Kursräumen sind Tiere nicht erlaubt.

Teilnahmebescheinigungen

Bei der Anmeldung ist zu vermerken, ob eine Teilnahmebescheinigung gewünscht wird. Diese wird dann nach Ende des Kurses von der vhs - Geschäftsstelle ausgehändigt, sofern der Kurs zu mindestens 80% besucht wurde. Die Gebühr für die Bescheinigungen ist in den Kursgebühren enthalten. Kursbescheinigungen, die nach Ablauf eines Semesters verlangt werden, können nur bis 3 Jahre rückwirkend und gegen Zahlung von 3,00 € ausgestellt werden.

Gebühren / Ermäßigungen

  1. Die Gebühr wird mit Anmeldung zur Zahlung fällig.
  2. Die Höhe der Gebühr ist im Programmheft jeweils bei den Kursen und Veranstaltungen angegeben. Bei den meisten Kursen werden Staffelgebühren angegeben, die je nach Teilnehmerzahl variieren. Falls nicht anders vermerkt, sind in der Kursgebühr keine Kosten für Lernmittel, Werkmaterial, Prüfungsgebühren und sonstige Nebenkosten enthalten. Die Teilnehmenden erhalten zur Überweisung oder Einzahlung der Kursgebühren eine Rechnung. Die Gebühr ist mit Anmeldung zur Zahlung fällig.
  3. Bei einem Großteil der Kurse kann Ermäßigung gewährt werden, jedoch nicht bei allen Kursen. Bei Studienreisen, Exkursionen und Kinderkursen ist keine Ermäßigung möglich, ebenso bei entsprechend gekennzeichneten Angeboten.
  4. Folgende Kursteilnehmende können mit der Anmeldung oder auf Antrag eine angegebene Ermäßigung in Anspruch nehmen, wenn:
  • Die Kursteilnehmende und ihr Partner (Ehepaar, Lebenspartnerschaft oder -gemeinschaft) zusammen den gleichen Kurs belegen. Die erste Teilnehmende bezahlt die volle Gebühr, die zweite erhält 10%. Voraussetzung ist eine gemeinsame Adresse.
  • die Kursteilnehmende innerhalb eines Semesters mehrere Kurse belegt. Ab dem zweiten Kurs gibt es 10% Ermäßigung. Bei der Berechnung wird das Beginndatum der Kurse zugrunde gelegt.
  • die Kursteilnehmende Schülerin, Studierende im Erststudium, Auszubildende, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst oder  im Freiwilligen Sozialen Jahr,  ALG-Empfängerin nach SGB II und III, Asylbewerberin oder Inhaberin der WT-Card ist. Die Ermäßigung ist in diesen Fällen 50% Ermäßigung, sofern der vhs-Geschäftsstelle  mit Anmeldung ein entsprechender schriftlicher Nachweis (z.B. Schülerausweis) vorliegt.
  • die kursteilnehmende Dozentin an der vhs Waldshut-Tiengen ist; sie erhält 10% Er-mäßigung.
    1. Ermäßigungen können nicht kumuliert werden.

Gebührenbefreiung

In besonderen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag Gebührenbefreiung durch die Volks-hochschulleitung gewährt werden. Vorträge, Exkursionen und Studienfahrten sind von der Gebührenbefreiung ausgenommen. Lehrbücher fallen nicht unter die Gebührenbefreiung.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus Verträgen mit der Volkshochschule resultieren, ist Waldshut-Tiengen

Haftung

Für Verluste irgendwelcher Gegenstände und Kleidungsstücke, ebenso wie für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer der Veranstaltung - dies gilt auch für Studienfahrten - übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Für Beschädigungen durch die Kursteilnehmende an Einrichtungen oder Gebäuden der Stadt oder von der vhs angemieteten Räumen haftet die Kursteilnehmende.

Hinweise in der Presse

Die Dozentinnen und Hörerinnen werden gebeten, die Bekanntmachungen der Volkshochschule in der Tageszeitung, auf unserer Homepage und im Amtsblatt zu beachten, da das vorliegende Programm im Verlauf seiner Durchführung unvorhergesehenen Änderungen unterworfen sein kann.

Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Ausschluss gemäß  Abs. 12.1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

vhs Waldshut-Tiengen
Kaiserstraße 28 – 32
79761 Waldshut-Tiengen
Fax 07751/833355
vhs@waldshut-tiengen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung